Wer wir sind:
Die Adresse unserer Webseite lautet: https://www,proiectum-futurum.de
Anbieter ist:
PROIECTUM FUTURUM GmbH
Bundeskanzlerplatz 2d I 55113 Bonn
Geschäftsführer: Michael Geuer und Ronald G. Münzer
Telefon: +49 (0) 228 240 46 485
E-Mail: info@proiectum-futurum.de
Internet: https://www.proiectum-futurum.de
Amtsgericht Bonn
HRB 29201
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Proiectum Futurum GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Proiectum Futurum GmbH, einer Immobilien-Entwicklungsgesellschaft, Projektgesellschaft, Baugesellschaft und Sanierungsgesellschaft, und ihren Auftraggebern, Geschäftspartnern und Kunden, unabhängig von Art und Umfang der erbrachten Leistungen oder Vertragsgegenstände.
1.2 Die AGB gelten für alle von der Proiectum Futurum GmbH erbrachten oder zu erbringenden Leistungen und Lieferungen, insbesondere im Rahmen von Projektentwicklungen, Bauprojekten, Sanierungen, Bauplanungen und Immobilieninvestitionen, sowie für alle damit in Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte. Sie gelten gleichermaßen für künftige Verträge, selbst wenn auf diese nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.3 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird. Eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Proiectum Futurum GmbH ist erforderlich, damit solche Bedingungen Geltung erlangen.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote der Proiectum Futurum GmbH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Eine Haftung für etwaige Irrtümer, Druck- oder Rechenfehler ist ausgeschlossen.
2.2 Der Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Bestätigung der Proiectum Futurum GmbH oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Abreden, Nebenabsprachen oder sonstige Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der schriftlichen Bestätigung durch die Proiectum Futurum GmbH.
2.3 Änderungen und Ergänzungen von Verträgen sowie die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform. Auf diese Form kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.
3. Leistungsumfang und Leistungsänderungen
3.1 Der Leistungsumfang der Proiectum Futurum GmbH bestimmt sich nach dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Änderungen des Leistungsumfangs sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zwischen den Parteien verbindlich.
3.2 Die Proiectum Futurum GmbH schuldet ausschließlich die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch den Erfolg eines Projekts, es sei denn, dieser wurde ausdrücklich als vertragliche Hauptleistungspflicht vereinbart. Technische oder bauliche Änderungen, die den vertraglichen Zweck nicht wesentlich beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.
3.3 Die Proiectum Futurum GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritte heranzuziehen, soweit dies im Rahmen der ordnungsgemäßen Projektdurchführung erforderlich oder sinnvoll ist. Eine Haftung für das Verschulden dieser Dritten besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und nur, soweit die Auswahl dieser Dritten grob fahrlässig oder vorsätzlich erfolgt ist.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Sämtliche Preisangaben verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie etwaiger Nebenkosten, wie z. B. Reisekosten, Übernachtungskosten, Materialkosten etc., sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
4.2 Rechnungen der Proiectum Futurum GmbH sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skontoabzüge oder andere Nachlässe bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
4.3 Im Falle des Zahlungsverzugs ist die Proiectum Futurum GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten.
4.4 Die Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur zulässig, wenn dessen Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurde. Ein Zurückbehaltungsrecht kann zudem nur geltend gemacht werden, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4.5 Die Proiectum Futurum GmbH ist berechtigt alle Leistungen (Besorgungen, Entsorgungen, Beratungsleistungen, Planungen und Angebote etc.), die auf Wunsch des Kunden erbracht, erstellt und ausgehändigt wurden, nach Aufwand mit 150-250 Euro pro Stunde je nach Mitarbeiterstundensatz oder marktüblichen Preisen sowie daraus resultierende externe Leistungen in Rechnung zu stellen.
5. Leistungszeit und -verzögerungen
5.1 Die von der Proiectum Futurum GmbH angegebenen Leistungsfristen und -termine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich schriftlich vereinbart.
5.2 Leistungsstörungen infolge von Ereignissen höherer Gewalt oder aufgrund anderer unvorhersehbarer und unvermeidbarer Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Proiectum Futurum GmbH liegen, wie Naturkatastrophen, Kriege, Streiks, Pandemien, behördliche Anordnungen oder vergleichbare Umstände, berechtigen die Proiectum Futurum GmbH, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Eine Haftung der Proiectum Futurum GmbH ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
5.3 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, ist die Proiectum Futurum GmbH berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
6. Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, der Proiectum Futurum GmbH alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und Genehmigungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
6.2 Der Kunde ist ferner verpflichtet, etwaige Änderungen der relevanten Daten und Informationen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
6.3 Unterlässt der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten oder erfüllt er diese nicht ordnungsgemäß, so ist die Proiectum Futurum GmbH berechtigt, die hierdurch verursachten Mehraufwendungen sowie Verzögerungen dem Kunden in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus haftet der Kunde für alle Schäden, die durch sein Verhalten verursacht werden.
7. Haftung
7.1 Ausschluss der Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
Die Proiectum Futurum GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
7.2 Haftungsbeschränkung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Proiectum Futurum GmbH auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erwartet werden konnte. In keinem Fall übersteigt die Haftung den vertraglich vereinbarten Auftragswert, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
7.3 Ausschluss der Haftung für indirekte Schäden
Die Haftung für mittelbare oder Folgeschäden, wie insbesondere entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Produktionsausfall oder Verlust von Geschäftsmöglichkeiten, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
7.4 Haftungsbeschränkung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz
Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet die Proiectum Futurum GmbH im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Soweit keine vorsätzliche Pflichtverletzung vorliegt, wird die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
7.5 Ausschluss der Haftung für höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse
Jegliche Haftung für Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt oder andere unvorhersehbare, außerhalb des Einflussbereichs der Proiectum Futurum GmbH liegende Ereignisse verursacht werden, ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, innere Unruhen, Streiks oder behördliche Maßnahmen.
7.6 Ausschluss der persönlichen Haftung
Eine persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der leitenden Angestellten sowie der sonstigen Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter der Proiectum Futurum GmbH ist ausgeschlossen, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
7.7 Verjährungsfrist für Haftungsansprüche
Schadensersatzansprüche gegen die Proiectum Futurum GmbH verjähren innerhalb von einem Jahr ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Dies gilt nicht für Ansprüche, die auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
8. Gewährleistung
8.1 Die Proiectum Futurum GmbH gewährleistet die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Sollte die erbrachte Leistung dennoch mangelhaft sein, ist der Kunde verpflichtet, den Mangel unverzüglich und schriftlich anzuzeigen, um Gewährleistungsrechte geltend machen zu können.
8.2 Im Falle eines nachgewiesenen Mangels steht der Proiectum Futurum GmbH nach eigener Wahl das Recht zu, entweder den Mangel durch Nachbesserung zu beseitigen oder eine mangelfreie Ersatzleistung zu erbringen.
8.3 Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzleistung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen nur im Rahmen der in Abschnitt 7 dieser AGB geregelten Haftungsbeschränkungen.
8.4 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Abnahme der Leistung, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder betrifft eine Beschaffenheitsvereinbarung, die ausdrücklich als Beschaffenheitsgarantie deklariert wurde.
8.5 Eine Haftung für normale Abnutzung sowie für Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung, falsche Nutzung oder fehlende Wartung durch den Kunden zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
9.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind, streng vertraulich zu behandeln und Dritten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei zugänglich zu machen. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von drei Jahren.
9.2 Die Proiectum Futurum GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Kunde willigt ein, dass seine Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung gespeichert und verarbeitet werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist oder der Kunde hierin ausdrücklich eingewilligt hat.
9.3 Der Kunde hat jederzeit das Recht, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung zu verlangen. Er kann die Berichtigung unrichtiger Daten oder die Löschung seiner Daten verlangen, soweit dies nicht den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten widerspricht.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertragsverhältnisses bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
10.3 Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Proiectum Futurum GmbH. Die Proiectum Futurum GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
10.4 Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
10.5 Der Kunde erklärt sich mit den von der Proiectum Futurum GmbH geltenden Bank- und Versicherungsbedingungen sowie den einschlägigen Bauvorschriften einverstanden. Die hieraus resultierenden Kosten und Verpflichtungen sind Bestandteil der vertraglichen Grundlage.
10.6 Die Proiectum Futurum GmbH ist berechtigt, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Über eine solche Änderung wird die Proiectum Futurum GmbH den Kunden rechtzeitig informieren.
10.7 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Proiectum Futurum GmbH gelten mit der Veröffentlichung auf unserer Webseite als bekannt und angenommen.
Stand 07.10.2024
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